Erster Schultag

Sehr geehrte Eltern der Klassenstufen 5 bis 10,

ich hoffe, Sie und Ihre Kinder hatten einen erholsamen Sommer und konnten für das kommende Schuljahr genügend Kraft tanken.

Im Schuljahr 2021/2022 starten alle Schulen im Regelbetrieb. Die Testpflicht gilt auch im neuen Schuljahr.

Laut Schreiben des Ministeriums für Bildung des Landes Sachsen-Anhalt werden die Testungen zu Beginn des Schuljahres öfter durchgeführt, auch um mögliche Infektionen von Reiserückkehrern zu identifizieren. Damit sich Ihr Kind in der Schule testen darf, benötigen wir vorab die im Anhang beigefügte und von Ihren ausgefüllte und unterschriebene „Einverständniserklärung zur Selbstanwendung von SARS-CoV-2-Antigen-Selbsttests bei Schülerinnen und Schülern“. Gern können Sie uns diese bis 01.09.2021 per E-Mail oder per Fax zukommen lassen.

Am ersten Schultag (02.09.2021) gilt für alle Schülerinnen und Schüler die Verpflichtung, einen PoC-Antigen-Schnelltest durchzuführen. In den darauffolgenden zwei Wochen (KW 36 und 37) wird dreimal wöchentlich getestet. Ab der 38. KW wird der bekannte Testrhythmus zweimal in der Woche wiederaufgenommen.

Bitte beachten Sie, dass ungetestete Schülerinnen und Schüler nicht am Unterricht teilnehmen können. Von der Testpflicht ausgenommen sind vollständig Geimpfte und Genesene (ein entsprechender Nachweis ist am ersten Schultag zu erbringen)!

Mit freundlichen Grüßen

Herr Paul
Schulleiter

Anhang: Einverständniserklärung